Informationen zur Notbetreuung auf den Seiten des Kultusministeriums
- Notbetreuung in den Pfingsferien für Klassenstufe 1 - 6
Bei Bedarf bitten wir Sie das Formular auszufüllen und an die Schule zurückzusenden.
Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn
- ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist;
- im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).
Bei Bedarf bitten wir Sie das Formular auszufüllen und an die Schule zurückzusenden.